In Niedersachsen darf wieder jeder ohne Impfpass oder Armbändchen einkaufen: Die 2G-Regel im Einzelhandel wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg
vorläufig aufgehoben.
Die Maßnahme sei zur weiteren Eindämmung des
Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag. Seit Sonntag galt in Niedersachsen im Einzelhandel die Regel, dass diejenigen, die nicht gegen Corona geimpft oder von dem Virus genesen sind, nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen konnten. Der Beschluss ist laut OVG nicht anfechtbar. Geklagt hatte nach Angaben des Kläger-Anwalts die Kaufhauskette Woolworth.