Godsgeschenk
Well-known member
Bundesweite Ausgangssperre - Corona-Regeln und Bußgelder
llll➤ Infos zur Ausgangssperre wg. Corona, z. B. ✔ Wann gibt es eine Ausgangssperre? ✔ Drohen Bußgelder, wenn die Ausgangssperre missachtet wird?
www.bussgeldkatalog.org
Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverbot und Ausgangssperre: Wo liegt der Unterschied?
Eine bundesweit geltende Ausgangssperre aufgrund von Corona gibt es in Deutschland also nicht, sondern nur eine einheitliche Regelung, unter welchen Bedingungen das Verlassen der Wohnung verboten ist. Die Sperre gilt immer nur in den Orten, an denen der Inzidenz-Grenzwert an drei Tagen überschritten wurde. Allerdings sieht der neue § 28b IfSG in Abs. 1 Nr. 1 auch Kontaktbeschränkungen vor, wenn die oben erwähnten Voraussetzungen erfüllt sind.
In diesem Fall dürfen sich die Angehörigen eines Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen, “einschließlich der zu ihrem Haushalt gehörenden Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres“.
Von dieser Ausgangsbeschränkung sind Lebenspartner ebenso ausgenommen wie Angehörige desselben Haushalts. Ausnahmen gelten außerdem für folgende Zusammenkünfte:
- Treffen zur “Wahrnehmung eines Sorge- oder Umgangsrechts“
- “Veranstaltungen [mit ] bis 30 Personen bei Todesfällen“
Verstoßen Personen gegen Kontaktbeschränkungen oder Ausgangssperre bei Corona, so gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die laut § 73 IfSG mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann. Wer vorsätzlich gegen diese Regelungen verstößt und andere dadurch mit Corona infiziert, macht sich mitunter sogar strafbar. In diesem Fall würde eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen.
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine in § 73 Absatz 1 oder Absatz 1a Nummer 1 bis 7, 11 bis 20, 22, 22a, 23 oder 24 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht und dadurch eine in § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 genannte Krankheit oder einen in § 7 genannten Krankheitserreger verbreitet.
Dorothé